Das Pflanzenschutzgesetz sieht vor, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei Anträgen bzgl. der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt zu beteiligen hat. Rechtsanwalt Peter Koof geht in seinem Aufsatz der Frage nach, ob im Falle der Nichteinhaltung der Entscheidungsfristen gem. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 das BVL berechtigt und verpflichtet ist, die Prüfung anstelle der Beteilitungsbehörden selbst vorzunehmen.
Der Aufsatz mit dem Titel "Die Beudeutung des Unionsrechts für das Verhältnis des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu den Beteiligungsbehörden" wurde veröffentlicht in der StoffR 2018, 65.