Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sich in der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Im November 2016 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig Grundsatzentscheidungen zum Verfahren der gegenseitigen Anerkennung gem. Art. 40 ff. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassen. Nun sind wegweisende Entscheidungen des Gerichts zum System der zonalen Zulassung gem. Art. 33 ff. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ergangen.
In dem neuerlichen Verfahren 9 A 44/16 ging es um die Voraussetzungen der Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung im zonalen Zulassungsverfahren gem. Art. 29, 33 ff. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der damit einhergehenden rechtlichen Bewertung der angewandten Prüfpraxis durch deutsche Behörden, namentlich dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Genehmigungsbehörde und des Umweltbundesamtes (UBA) als Einvernehmensbehörde gem. § 34 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG.
In seinem Aufsatz bewertet Rechtsanwalt Dr. Alexander Koof die Feststellungen des Gerichts. Der Aufsatz mit dem Titel "Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Zonalen Zulassungsverfahren" wurde veröffentlicht in der StoffR 2018, 205.