Skip to main content

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Zonalen Zulassungsverfahren

Aufsatz "Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Zonalen Zulassungsverfahren" von Rechtsanwalt Dr. Alexander Koof

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sich in der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Im November 2016 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig Grundsatzentscheidungen zum Verfahren der gegenseitigen Anerkennung gem. Art. 40 ff. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassen. Nun sind wegweisende Entscheidungen des Gerichts zum System der zonalen Zulassung gem. Art. 33 ff. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ergangen.

In dem neuerlichen Verfahren 9 A 44/16 ging es um die Voraussetzungen der Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung im zonalen Zulassungsverfahren gem. Art. 29, 33 ff. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der damit einhergehenden rechtlichen Bewertung der angewandten Prüfpraxis durch deutsche Behörden, namentlich dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Genehmigungsbehörde und des Umweltbundesamtes (UBA) als Einvernehmensbehörde gem. § 34 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG.

In seinem Aufsatz bewertet Rechtsanwalt Dr. Alexander Koof die Feststellungen des Gerichts. Der Aufsatz mit dem Titel "Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Zonalen Zulassungsverfahren" wurde veröffentlicht in der StoffR 2018, 205.