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Geltendmachung und Abwehr von Abdriftschäden

 

Bei den Abdriftschäden handelt es sich um ein Problem vieler Landwirte. Ein Abdriftschaden entsteht, wenn durch thermische Einwirkung, direkten Eintrag oder durch Wassererosion nach starken Regenfällen Rückstände kulturfremder Pflanzenschutzmittel auf der eigenen landwirtschaftlichen Kultur auftreten. Dadurch kann infolge des Ernteausfalls sehr schnell ein beträchtlicher Schaden entstehen. Für die anschließende, nötigenfalls gerichtliche Geltendmachung des Schadens ist es überaus wichtig, den Abdriftschaden vollständig und äußerst zeitnah durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen.

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von agrarrechtlichen Fallgestaltungen sind wir mit den Abläufen bestens vertraut und beraten Sie hinsichtlich der strategisch besten Vorgehensweise umfassend.