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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

 

Pflanzenschutzmittel werden in Europa national zugelassen. Zuständig für die Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung ist in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). An dem Zulassungverfahren beteiligt sind das Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA).

Leiter der Praxisgruppe Regulatory Affairs ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Koof.