Pflanzenschutzmittelrecht
Seit Jahrzehnten betreuen und beraten wir Unternehmen, die sich mit der Herstellung, der Zulassung und dem Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln befassen. Eine spezialisierte Beratung ist aufgrund der regulatorischen Besonderheiten, den Gepflogenheiten des Handels und der diversen Märkte notwendig.
Unsere umfassende Beratung von Herstellern, Consultants, Händlern und Endverbrauchern hinsichtlich des deutschen und europäischen Pflanzenschutzmittelrechts umfasst insbesondere:
- Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen
- Zulassung von Planzenschutzmitteln in Deutschland
- Erneuerung von Zulassungen bezüglich Art. 43 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- Zulassungsvoraussetzungen für den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln (inkl. Generika)
- Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
- Parallelimport (Parallelhandelsgenehmigungen)
- Reimport von Pflanzenschutzmitteln / Drittlandsimporte
- Export von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsanwalt Peter Koof verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des nationalen und internationalen Pflanzenschutzrechts. Er ist Geschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Internationaler Pflanzenschutz e.V.
Im Pflanzenschutzrecht beraten Sie: